Lexikon: Definitionen aus dem Online-Marketing

Zugänglichkeit

Zugänglichkeit leitet sich von Barrierefreiheit ab, wobei eine Website nie gänzlich barrierefrei werden kann. Das Ziel besteht also darin, einen höchstmöglichen Grad an Zugänglichkeit zu erreichen. Der Begriff Barrierefreiheit stammt ursprünglich aus der Architektur und fordert den uneingeschränkten Zugang zu Gebäuden für alle Menschen. Des Öfteren wird auch die englische Übersetzung „Accessibility“ verwendet. Ein möglichst ungehinderter Zugriff, sowohl im technischen als auch inhaltlichen Sinne, zeichnet einen barrierearmen Internetauftritt aus.

Allen Besuchergruppen, sind es Sehbeeinträchtigte, Blinde, normal sehende Menschen, Technologien oder Maschinen, ist uneingeschränktes Aufrufen der Website zu ermöglichen. Eine zugängliche Internetpräsenz räumt den Anwendern Hindernisse aus dem Weg, eine mögliche Behinderung wird überwunden. In Deutschland regelt die Barrierefreie Informationstechnikverordnung (BITV) die barrierearme Umsetzung von Websites. Die Verordnung ist seit dem 1. Mai 2002 in Kraft und bezieht sich technisch auf die „Web Content Accessibility Guidelines 1.0“ vom W3C.

Sämtliche Behörden sind zu einer Umsetzung der Richtlinien, zumindest für die Prioritätsstufe I, verpflichtet. Radtke/Charlier weisen darauf hin, dass im Sinne der Benutzbarkeit Accessibility Usability voraussetzt, wobei umgekehrt eine Webseite mit hoher Usability nicht unbedingt einen hohen Grad von Accessibility garantiert. Die Usability beschäftigt sich mit kleineren Zielgruppen, Accessibility mit der größtmöglichen Allgemeinheit.

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Dr. med. Harald Kuschnir
Schönheitschirurgie in München